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   OVG Hamburg, 11.10.2010 - 2 Bs 130/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14693
OVG Hamburg, 11.10.2010 - 2 Bs 130/10 (https://dejure.org/2010,14693)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.10.2010 - 2 Bs 130/10 (https://dejure.org/2010,14693)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 2 Bs 130/10 (https://dejure.org/2010,14693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 3 Abs 1 GG, § 137 BauGB
    Zuweisung eines Sitzes in einem Sanierungsbeirat für ein städtebauliches Sanierungsgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Mitglieder einer Bezirksversammlung oder ihrer Ausschüsse zu bestimmten Handlungen durch die Bezirksamtsleitung eines hamburgischen Bezirksamts; Ein durch die Bezirksversammlung besetzter Sanierungsbeirat für ein städtebauliches Sanierungsgebiet als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung der Mitglieder einer Bezirksversammlung oder ihrer Ausschüsse zu bestimmten Handlungen durch die Bezirksamtsleitung eines hamburgischen Bezirksamts; Ein durch die Bezirksversammlung besetzter Sanierungsbeirat für ein städtebauliches Sanierungsgebiet als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hamburgische Bezirksversammlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2010 - 2 Bs 130/10
    Deshalb fehlt es schon an einem mit der einstweiligen Anordnung (noch) sicherungsfähigen Anspruch, unabhängig davon ob der Antragsteller dem Grunde nach einen solchen gehabt haben sollte (vgl. z.B. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.9.2002, DVBl. 2002, 1633 f.; BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, BVerwGE 118, 370 ff. m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 31.10.2005, 1 B 1450/05, juris).

    Insbesondere ergibt sich ein Anspruch auf vorläufige Einräumung des Beiratssitzes unter gleichzeitiger Sitzenthebung des Beigeladenen nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG zur Sicherung seines effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 31.10.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2010 - 2 Bs 130/10
    Deshalb fehlt es schon an einem mit der einstweiligen Anordnung (noch) sicherungsfähigen Anspruch, unabhängig davon ob der Antragsteller dem Grunde nach einen solchen gehabt haben sollte (vgl. z.B. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.9.2002, DVBl. 2002, 1633 f.; BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, BVerwGE 118, 370 ff. m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 31.10.2005, 1 B 1450/05, juris).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2010 - 2 Bs 130/10
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt jedoch nur dann vor, wenn eine unterschiedliche Behandlung zweier Sachverhalte in Ansehung des Regelungsgegenstands jedes sachlich einleuchtenden Grundes entbehrt (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2005, BVerfGE 113, 167, 214; Beschl. v. 5.10.1993, BVerfGE 89, 132, 141 f.).
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2010 - 2 Bs 130/10
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt jedoch nur dann vor, wenn eine unterschiedliche Behandlung zweier Sachverhalte in Ansehung des Regelungsgegenstands jedes sachlich einleuchtenden Grundes entbehrt (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2005, BVerfGE 113, 167, 214; Beschl. v. 5.10.1993, BVerfGE 89, 132, 141 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2005 - 1 B 1450/05

    Konkurrieren eines Beamten und eines Angestellten um eine freie Arbeitsstelle;

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.10.2010 - 2 Bs 130/10
    Deshalb fehlt es schon an einem mit der einstweiligen Anordnung (noch) sicherungsfähigen Anspruch, unabhängig davon ob der Antragsteller dem Grunde nach einen solchen gehabt haben sollte (vgl. z.B. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.9.2002, DVBl. 2002, 1633 f.; BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, BVerwGE 118, 370 ff. m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 31.10.2005, 1 B 1450/05, juris).
  • VG Hamburg, 20.09.2012 - 11 E 1658/12

    Zur Rechtmäßigkeit der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für die

    So wie der Bezirksversammlung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.2010, 2 Bs 130/10, juris, Rn. 58) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 19 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404), zuletzt geändert am 27. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 28), steht es auch der Bezirksverwaltung auf der Ebene der Selbstorganisation grundsätzlich frei, sich des zusätzlichen Sachverstandes aus dem Kreise der Bürgerinnen und Bürger zu bedienen und zu diesem Zweck Gremien zu schaffen und die inhaltlichen Kriterien für eine Berufung in derartige Gremien zu bestimmen.
  • VG Hamburg, 15.01.2013 - 11 K 2149/10

    Zu dem Anspruch auf Informationszugang zu Sitzungsunterlagen und Protokollen der

    Soweit die Beklagte ihre Passivlegitimation unter Berufung auf einen Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2010 (2 Bs 130/10) bestreitet, lag dem ein mit dem Begehren des Klägers nicht zu vergleichender Fall zu Grunde.
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